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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Für den Fall, dass keine anderen schriftlichen Bestimmungen vereinbart wurden, regeln diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des § 273 des Handelsgesetzbuches (weiter nur „BEDINGUNGEN“) herausgegeben worden sind, die Vertragsbeziehungen, die zwischen den Gesellschaften Promo Direct s.r.o., Bulharská 996/20, 101 00 Praha-Vršovice, USt-Id.Nr. 27584348, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichtes Prag, Abs. C, Reg. Nr. 114677, als Verkäufer und Käufer angeführt im Kaufvertrag (weiter nur "Vertrag") entstehen.

1.2. Die Vertragsbeziehung zwischen dem Käufer und Verkäufer (der Gesellschaft Promo Direct s.r.o.) entsteht entweder auf Grund der Unterzeichnung des Dokumentes, gekennzeichnet als Kaufvertrag und unterzeichnet von beiden Vertragsseiten oder durch Einsendung einer schriftlichen Bestellung (per E-Mail, Fax oder Post) des Käufers an den Verkäufer und durch schriftliche Annahme der Bestellung des Käufers vom Verkäufer (per E-Mail, Fax oder Post).

2. LEISTUNGSGEGENSTAND

2.1. Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Werbeartikeln mit oder ohne Aufdruck (weiter nur „Ware“) und Diensten, die in dem Vertrag einschließlich ihrer sämtlichen Anlagen aufgeführt werden.

3. KAUFPREIS DER WARE UND DIENSTE (AUFDRUCK)

3.1. Der Preis, welcher bei jeder Ware und in der Preisliste der Aufdrucke aus den Katalogen des Verkäufers (weiter nur „Katalog“) angeführt ist, beinhaltet keine Mehrwertsteuer und falls nicht schriftlich ein anderer Preis vereinbart worden ist oder dieser im Laufe des Jahres mittels einer besonderen herausgegebenen Preisliste nicht anders geregelt wurde, stellt den gültigen Kaufpreis und Aufdruck nach der Abfassung des Kaufvertrages an dem gegebenen Tag dar. Im Falle der Herausgabe einer Preisliste zum Katalog richtet sich dann der Warenpreis und Aufdruck nach den Preisen und ev. Bestimmungen, die in der Preisliste angegeben und am Tage des Vertragsabschlusses gültig sind.

3.2. Der Warenpreis schließt keine Lieferkosten an den Käufer ein, sofern es im Vertrag nicht anders angegeben ist.

3.3. Der Warenpreis schließt keine notwendigen Verpackungskosten mit ein, die in der Rechnung gemäß einer zusätzlichen Preisliste berechnet werden.

3.4. Der Preis der Ware, die batteriebetrieben ist, schließt den Preis der Batterie nicht mit ein (falls im Katalog nicht anders angegeben), die Batterie muss extra bestellt werden.

3.5. Zum Preis des Aufdruckes werden Zuschläge berechnet, die in der gültigen Preisliste für erbrachte Leistungen und Technologien angeführt sind.

3.6. Im Falle, dass die Mindestfinanzierungsgrenze des Auftrages gemäß Art. 9.1 nicht erfüllt ist, wird zum Warenpreis bei Aufträgen mit Aufdruck ein 20%iger Zuschlag berechnet.

3.7. Im Rahmen einzelner Bestellungen oder eines Jahresvertrages kann der Verkäufer einen einmaligen individuellen Preisnachlass bei Aufträgen über € 4.000,- ohne MwSt. gewähren. Dieser Preisnachlass wird individuell gelöst.

3.8. Im Falle der Vereinbarung eines speziellen Jahres- oder „Agentur“-Preisnachlasses erlöschen die oben angeführten Bestimmungen über den einmaligen Preisnachlass.

3.9. Im Falle der Devisenpreiserhöhung von mehr als 3%, ist der Verkäufer berechtigt, den Warenpreis bei unterzeichneten Kaufverträgen zu erhöhen. Wenn die Preiserhöhung der Ware mehr als 10% beträgt, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

4. LIEFERZEIT

4.1. Gemäß des Lagerbestandes beträgt die Lieferzeit:
a. 1-5 Wochen für Aufträge ohne Aufdruck
b. 3-5 Wochen für Aufträge mit Aufdruck
Als Tag der Bestellung versteht sich der Tag, an dem die Anzahlung für die Warenabnahme auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wird.

4.2. Bei einem Auftrag mit Aufdruck beginnt die Lieferzeit mit dem Abstimmen der Vorlage zu laufen.

4.3. Bei Aufträgen mit Aufdruck ist der Käufer verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss (Annahme der Bestellung) dem Verkäufer Unterlagen zum Aufdruck zu liefern und innerhalb von 48 Stunden ab Zustellung der graphischen Ansichten über den Aufdruck abzustimmen und sie dem Verkäufer ins DTP zurückzusenden.

4.4. Bei einer vereinbarten Anzahlung beginnt die Lieferzeit ab dem Tag der Gutschrift des vorauszuzahlenden Betrages in voller Höhe auf dem Bankkonto des Verkäufers zu laufen.

4.5. Bei Aufträgen mit Aufdruck wird der Liefertermin um die Anzahl der begonnenen Arbeitstage verschoben, um welche der Käufer mit der Lieferung der Unterlagen für den Aufdruck oder mit dem Abstimmen der gelieferten Unterlagen für den Aufdruck über die Zeit im Verzug ist, die im Abs. 4.3 angegeben ist.

4.6. Der Verkäufer verpflichtet sich dem Käufer gegenüber, die Vorlage zur Abstimmung spätestens bis 6 Arbeitstage ab Erhalt der kompletten Unterlagen für den Aufdruck zu übergeben.

4.7. Wenn sich Käufer und Verkäufer auf eine Express - Lieferzeit des Aufdruckes einigen, erhöht sich der Kaufpreis der Ware nachstehend:
a) um 100 % des Preises des Aufdruckes für den bestätigten Leistungstermin bis 3 Arbeitstage
b) um 50 % des Preises des Aufdruckes für den bestätigten Leistungstermin 4 - 7 Kalendertage

5. LIEFERBEDINGUNGEN

5.1. Nach der Abstimmung kennzeichnet der Käufer im Vertrag sichtbar eine dieser Bedingungen zur Art der Warenlieferung:
1 persönliche Abholung in Prag
2 Autotransport/Spedition mit Nachnahme (DHL, DPD...)
3 Autotransport/Spedition ohne Nachnahme (DHL, DPD...)
4 Anfuhr zum Käufer (Promo Direct s.r.o.- zu Vertragspauschalen/Gebühren)

5.2. Ort und Zeit der Erfüllung des vertraglichen Leistungsgegenstandes ist bei den Varianten:
a) 1: Sitz der Zweigstelle Direct s.r.o.
b) 2 bis 3: Ort und Übergabezeit der Ware an die erste unabhängige Spedition oder ein Postamt am Sitz des Verkäufers.

5.3. Wenn nicht anders vereinbart, trägt der Käufer die Kosten für die Lieferung gemäß der Möglichkeiten Abs. 5.1 nachstehend:
a) 2 bis 3: direkt an die Spedition
b) 4 an den Verkäufer in Form einer separaten Position auf der Rechnung

5.4. Der Verkäufer ist berechtigt, den Gegenstand des Vertrages auch teilweise zu erfüllen und der Käufer ist verpflichtet, den Teilleistungsgegenstand des Vertrages zu übernehmen.

5.5. Falls der Käufer im Falle der Anzahlung (gem. 6.2 Pos. C der BEDINGUNGEN oder im Falle der gelieferten Ware des Käufers) sich mit der Übernahme der Ware im Verzug befindet, der länger als 14 Tage dauert, fordert ihn der Verkäufer zur Warenübernahme mit einer Ersatzfrist von 10 Tagen auf und teilt ihm gleichzeitig mit, dass er beabsichtigt, die Ware zu verkaufen. Nach vergeblichem Ablauf der zehntägigen Frist ist der Verkäufer berechtigt, die Ware in einer Höhe von mindestens 20% des Kaufpreises zu verkaufen. Aus dem Verkaufsertrag ist der Verkäufer berechtigt, die Summe einzubehalten, die den Kosten, welche mit dem Warenverkauf und den täglichen Lagergebühren in Höhe von € 3,- verbunden sind, entspricht. Der Rest, welcher durch den Verkauf erzielt wurde, wird dem Käufer ausgezahlt. Den restlichen Betrag muss der Verkäufer beantragen.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1. Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis für die gelieferte Ware und Dienste einschließlich der anfallenden Liefer- und Verpackungskosten, wie auch eventuelle Zuschläge und MwSt. zu bezahlen.

6.2. Nach gemeinsamer Abstimmung wird im Kaufvertrag eine der angeführten Zahlungsbedingungen durchgeführt:

A Rechnung nach Warenlieferung
B Barbezahlung bei Warenübergabe
C 100 % Anzahlung einschl. MwSt. im voraus
D Nachnahme (Autotransport/Spedition, Post)
E Vorauszahlung + auf Rechnung
F Vorauszahlung + in bar bei Übernahme

6.3. Falls der Kaufpreis der bestellten Ware ohne MwSt. nicht die Summe € 500,- überschreitet, so sind nur die Zahlungsarten B, C und D möglich.

6.4. Bei der Zahlungsart C dient dann der Kaufvertrag in Computerversion mit Auflistung sämtlicher Preise und MwSt. gleichzeitig als Pro-Forma-Rechnung und der Käufer ist verpflichtet, die Vorauszahlung/Anzahlung zum vereinbarten Zahlungstermin zu begleichen.

6.5. Wenn die Anzahlung vom Käufer nicht zum vereinbarten Termin beglichen wird, erlischt der Anspruch des Käufers auf Preisnachlass gemäß Punkt 3.7. Buchst. b) BEDINGUNGEN, falls sich die Vertragsseiten nicht anders einigen.

6.6. Bei der Zahlungsart A entsteht dem Verkäufer das Recht auf Rechnung mit dem Tag der Warenübergabe an den Käufer oder der ersten öffentlichen Spedition.

6.7. Die Fälligkeit der Rechnung beträgt 14 Tage ab Rechnungserstellung, wobei die Rechnung mit der Gutschrift der gesamten berechneten Summe auf dem Bankkonto des Verkäufers als beglichen gilt.

6.8. Der Verkäufer ist berechtigt, auch Teilerfüllung des vertraglichen Leistungsgegenstandes zu berechnen und der Käufer ist verpflichtet eine solche Rechnung zum Fälligkeitstermin zu begleichen.

6.9. Die Eigentumsrechte am Gegenstand des Vertrages gemäß jeder Bestellung gehen erst nach Gutschrift des Kaufpreises für die gelieferte Ware in voller Höhe auf dem Bankkonto des Verkäufers auf den Käufer über.

6.10. Kein Teil des Kaufpreises für die gelieferte Ware darf durch Forderungen gegen Dritte oder die Anrechnung der eigenen Forderung des Käufers, welche er gegen den Verkäufer hat, beglichen werden, falls sich die Vertragsseiten nicht anders einigen.

7. VERTRAGSSTRAFEN

7.1. Im Falle, dass der Käufer mit der Bezahlung oder Restzahlung des Kaufpreises (Zahlungsart A und D des Punktes 6.2. BEDINGUNGEN) an den Verkäufer im Verzug ist, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine vertragliche Konventionalstrafe in Höhe von 0,1% pro Tag des geschuldeten Betrages für jeden begonnenen Kalendertag des Verzuges zu zahlen.

8. RECHT AUF RÜCKTRITT VOM VERTRAG

8.1. Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, falls der Käufer mit der Begleichung der Anzahlung mehr als 10 Tage nach dem vereinbarten Termin im Verzug ist, weiter im Falle grober Verletzung des Vertrages oder in Fällen, welche durch das Handelsgesetz festgelegt sind.

8.2. Der Käufer kann nur im Falle einer groben Verletzung des Vertrages durch den Verkäufer oder in Fällen, welche durch das Handelsgesetz festgelegt sind, vom Vertrag zurücktreten.

8.3. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen und es muss der Grund des Rücktritts vom Vertrag angegeben werden. Durch Zustellung des Rücktrittes vom Vertrag wird der Vertrag von Anfang an aufgelöst.

8.4. Im Falle, dass der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktritt (gegebenenfalls Teilleistung), verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsrücktritt die gelieferte Ware zurückzugeben (gegebenenfalls die Ware, die den Rücktritt betrifft).

8.5. Der Verkäufer haftet nicht für Verspätung oder Unmöglichkeit der Warenlieferung in Folge von höherer Gewalt oder in so einem Falle, in dem die bestellte Ware in der Frist, welche vom Käufer verlangt wird, auf dem Markt nicht zugänglich ist. In so einem Falle wird der Verkäufer den Käufer mittels Mitteilung im Lieferschein und Rechnung der Teilleistung der Lieferung über einen Ersatzleistungstermin oder die Unmöglichkeit zur Lieferung der gegebenen Ware überhaupt informieren, wobei dem Käufer gegenüber dem Verkäufer kein Recht auf einen event. Schadensersatz entsteht. Die Zustimmung mit diesem Ersatzleistungstermin bestätigt der Käufer dem Verkäufer schriftlich (auch per Fax) und zwar in der Frist, die auf der Mitteilung des Verkäufers angeführt ist. Wenn dieses nicht geschieht, wird davon ausgegangen, dass der Käufer vom Vertrag oder einem Teil des Vertrages zurücktritt und der Verkäufer führt automatisch ohne weitere Nachricht die Stornierung dieser nichtgelieferten Warenpositionen des Auftrags durch.

8.6. Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag wird der Anspruch auf Bezahlung der Vertragsstrafe und der Lagergebühren nicht berührt.

9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

9.1. Der Mindestwert der bestellten Ware und des Aufdruckes nach Annahme des Auftrages beträgt € 150,-.

9.2. Vereinbart der Käufer im Vertrag den Aufdruck der Ware, so ist er verpflichtet, die Druckunterlagen im Maßstab 3:1 in einer schwarz-weißen Kontrastausführung zu liefern und die Positionierung und Druckfarbe sichtbar zu beschreiben. Die Nichterfüllung dieser Pflicht befreit den Verkäufer von der Verantwortung der Aufdruckqualität und der Käufer hat aus diesem Grund nicht das Recht auf unentgeltliche Reparatur wie auch auf Rücktritt vom Vertrag.

9.3. Im Augenblick der Warenübergabe an den Käufer oder die Übergabe an die erste öffentliche Spedition geht das Risiko des Warenverlustes, Beschädigung oder Vernichtung auf den Käufer über.

9.4. Für die Geltendmachung von Schäden gelten für die Vertragsseiten die verbindlichen Bestimmungen der § 422 bis 427 und § 429 und folgende des Handelsgesetzes.

9.5. Sichtbare Schäden müssen vom Käufer in Übereinstimmung und mit den Erfordernissen gemäß der Reklamationsordnung spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Ware und versteckte Schäden dann spätestens innerhalb 6 Monate schriftlich bekanntgegeben werden. Die Reklamation hat keine aufschiebende Wirkung auf die Rechnungsfälligkeit, mittels welcher die reklamierte Ware berechnet wurde. Reklamationen können nicht auf bereits bestickte, bedruckte oder anderweitig geprägte Ware erhoben werden, die nicht vom Verkäufer sichergestellt wurde.

9.6. Der Verkäufer ist verpflichtet, anerkannte Schäden mittels Reparatur, Ersatzleistung, Gutschrift oder auf eine andere vereinbarte Art spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Reklamation zu beseitigen.

9.7. Die Schadensgefahr an der Ware geht auf den Käufer über in dem Augenblick der Warenübergabe vom Verkäufer oder in dem Augenblick, in dem der Verkäufer die Ware der ersten unabhängigen Spedition zum Bestimmungsort übergibt.

9.8. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch falsche Anwendung oder Lagerung der gelieferten Ware entstehen.

9.9. Der Anspruch auf Reklamation beschädigter Warenlieferung richtet sich nach der Reklamationsordnung des Verkäufers, die der Käufer auf Anforderung vom Verkäufer erhält.

9.10. Im Falle der Anerkennung des Schadens ersetzt der Verkäufer nur den Wert der ordentlich reklamierten Ware. Die Reklamation der Schäden der gelieferten Ware hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlungsfrist der Rechnung, in der die reklamierte Ware berechnet wird und der Käufer verpflichtet sich, die Zahlungsfrist gemäß Abs. 6.1 dieses Vertrages einzuhalten.

9.11. Im Falle der Lagerung des fertiggestellten Auftrages beim Verkäufer länger als 10 Tage ab Erstellung des Lieferscheines, wird eine Lagergebühr in Höhe von 0,05% des Verkaufspreises der gelagerten Ware für jeden Tag der Lagerung + € 3,- ohne MwSt. für die Auslagerung der Ware erhoben.

9.12. Mengenunterschiede, die vom Käufer außerhalb der Räumlichkeiten des Verkäufers ermittelt werden, müssen für die spätere Anerkennung durch die Zeugenaussage eines unabhängigen Dritten nachgewiesen werden.

9.13. Das Nichtbezahlen des Preises für die gelieferte Ware in der Frist von 30 Tagen nach Ablauf der Zahlungsfälligkeit wird als grobe Vertragsverletzung betrachtet.

9.14. Der Verkäufer haftet für die gelieferte Ware zum Aufdruck in Höhe des vereinbarten Preises des Aufdruckes.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. In den Fällen, die nicht mittels dieser BEDINGUNGEN geregelt werden, richtet sich die Vertragsbeziehung nach dem Handelsgesetz und im Falle eines Konfliktes ist das örtliche Gericht, in dessen Bereich sich der Standort des Verkäufers befindet, zuständig.

10.2. Hinweis: Produkte, die in den Katalogen des Verkäufers angeführt werden, sind ausschließlich für Werbezwecke bestimmt.

10.3. Die Vertragsseiten verpflichten sich, jegliche Änderungen ihres Standortes oder Hauptwohnsitzes mitzuteilen. Das Schreiben wird als zugestellt betrachtet, wenn es am letzten Tag der Aufbewahrungsfrist, auch wenn der Empfänger (Käufer oder Verkäufer) von dem Schreiben nicht informiert wurde, im Falle, dass dieses an die letzte bekannte Adresse des Empfängers (Käufers oder Verkäufers) zugestellt wurde und der Empfänger (Käufer oder Verkäufer) dieses Schriftstück nicht in der Aufbewahrungsfrist entgegennimmt. Ebenso wird das Schreiben als zugestellt betrachtet, wenn der Empfänger (Käufer oder Verkäufer) es ablehnt, dieses anzunehmen. Tag der Zustellung ist der Tag der Ablehnung des Schreibens.



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